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   OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92   

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OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92 (https://dejure.org/1992,4329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1992 - 15 W 188/92 (https://dejure.org/1992,4329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1992 - 15 W 188/92 (https://dejure.org/1992,4329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 25
    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem Erbstatut

  • Prof. Dr. Lorenz

    IPR: Selbständige Anknüpfung der Vorfrage einer bestehenden Ehe des Erblassers, deutsches Scheidungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 838
  • DNotZ 1993, 821
  • FamRZ 1993, 607
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Der BGH (NJW 1981, 1900 (1901)) hat das gesetzliche Ehegattenerbrecht einer deutschen Staatsangehörigen, deren Ehe mit dem Erblasser mit (möglicher ausschließlicher) ausländischer Staatsangehörigkeit durch ein deutsches Gericht geschieden worden war, verneint.

    Der BGH hat im übrigen in seiner genannten Entscheidung (NJW 1981, 1900 (1901)) den Ausschluß des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes darauf gestützt, daß die Vorfrage nach der Gültigkeit der Ehe im deutschen IPR selbständig anzuknüpfen sei.

    Im übrigen entfällt eine Vorlagepflicht des Senats auch schon deshalb, weil die Entscheidung des Senats im Ergebnis mit der Rechtsauffassung des BGH in seiner Entscheidung NJW 1981, 1900 (1901) überstimmt (Keidel-Kuntze-Winkler, FGG, 12. Aufl., § 28 Rdnr. 17).

  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 3 Z 127/89

    Voraussetzungen der Eintragung der Legitimation eines Kindes; Eintritt der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Umgekehrt lassen auch die Vertreter einer im Grundsatz unselbständigen Anknüpfung der Vorfrage nach dem Bestehen einer Ehe oder eines anders familienrechtlichen Status nach Maßgabe des anwendbaren Sachrechts Ausnahmen zu, wenn das Ergebnis einer solchen Anknüpfung zu untragbaren Gegensätzen der Rechtsverhältnisse im Forumstaat führen würde (Wengler, IPrax 1991, 105 (106); Sonnenberger, in: MünchKomm, Einl. EGBGB Rdnrn. 395 ff.; Staudinger-Firsching, BGB, 12. Aufl., Vorb.

    Unabhängig von dem unterschiedlichen grundsätzlichen Ausgangspunkt wird deshalb in vielen Fällen die Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu derselben Lösung führen (Wengler, IPrax 1991, 105 (107)).

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Dies gilt etwa für die Vorfragenanknüpfung familienrechtlicher Vorgänge, die für einen Namenserwerb oder Namenswechsel von Bedeutung sind (BGHZ 73, 370 (374 ff.) = NJW 1979, 1775 = LM Art. 7 EGBGB (Dt. IPR) Nr. 46 L = FamRZ 1979, 467; BGHZ 90, 129 (139) = NJW 1984, 1299 = LM Art. 18 EGBGB Nr. 4 = FamRZ 1984, 576).
  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Insoweit hat der BGH auf eine frühere Entscheidung Bezug genommen (BGHZ 43, 213 (218) = NJW 1965, 1129), in der er sich grundsätzlich der h. M. angeschlossen hat, daß die Vorfrage nach dem Bestehen einer Ehe selbständig nach dem Kollisionsrecht des Forumstaates anzuknüpfen sei.
  • BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78

    Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Dies gilt etwa für die Vorfragenanknüpfung familienrechtlicher Vorgänge, die für einen Namenserwerb oder Namenswechsel von Bedeutung sind (BGHZ 73, 370 (374 ff.) = NJW 1979, 1775 = LM Art. 7 EGBGB (Dt. IPR) Nr. 46 L = FamRZ 1979, 467; BGHZ 90, 129 (139) = NJW 1984, 1299 = LM Art. 18 EGBGB Nr. 4 = FamRZ 1984, 576).
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 126/69

    Vereinbarung des Formstatuts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Ein anderer Zivilsenat des BGH hat in einer früheren Entscheidung (NJW 1972, 1618 (1620)) ausgeführt, die Gestaltungswirkung des deutschen Scheidungsurteils sei kollisionsrechtlich nur eine relative.
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Bei dieser Prüfung ist das deutsche NachlaßG nach anerkannter Auffassung nicht an die von einer ausländischen Behörde getroffene Feststellung des Erbrechts gebunden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1098 (1099) m. w. Nachw.) .
  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Es bestehe kein Rechtssatz des Inhalts, daß ein im Forumstaat ergangenes Urteil eine Gestaltungswirkung auch für solche Rechtsverhältnisse haben müsse, über die nach fremdem Recht zu entscheiden sei (ebenso OLG München, IPrax 1988, 354 (356); Hausmann, FamRZ 1981, 833 ff., der die Gestaltungswirkung eines Urteils als Funktion des materiellen Rechts begreift).
  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Das BayObLG geht in ständiger Rechtsprechung von einer selbständigen Anknüpfung der Vorfrage nach einem familienrechtlichen Status im Rahmen des Erbstatuts aus (BayObLGZ 1980, 72 (75); …
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1983 - 2 UF 145/83
    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92
    Die fehlende Mitwirkung des Staatsanwaltes im Scheidungsverfahren nach deutschem Prozeßrecht wird auch vom Standpunkt des italienischen Rechts nicht als Verstoß gegen den dortigen ordre public, sondern als eine Frage des Verfahrensrechts behandelt, die ausschließlich der Verfahrensordnung des mit der Sache befaßten Gerichts unterliegt (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 59; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 184).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 1 WF 168/83
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    In einem derartigen Fall kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 1480 [1481]; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 838 [840]; Demharter, a.a.O., § 79, Rdn. 12; Kahl in Keidel/Winkler, a.a.O, § 28, Rdn. 17 mit weit. Nachw. in Fußn. 66).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist die Vorfrage nach dem Bestehen einer Ehe selbständig nach dem Kollisionsrecht des Forumstaates anzuknüpfen (vgl. BGHZ 43, 213, 218; BGH NJW 1981, 1900, 1901; ebenso z.B. v. Bar, Internationales Privatrecht, 1. Band: Allgemeine Lehren, 1987 Rdnr. 617 f.; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 8. Aufl. § 9 II; Raape/ Sturm, Internationales Privatrecht, Bd. I, 6. Aufl. 1977, S. 290; Palandt/Heldrich aaO Einl. vor Art. 3 EGBGB Rdnr. 29 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1993, 607, 608 f.).
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Wegen des starken Inlandbezuges des vorliegenden Rechtsstreits (zu diesem Merkmal vgl OLG Hamm FamRZ 1993, 607, 609) hält es auch der erkennende Senat für geboten, angesichts des rechtskräftigen Scheidungsurteils des AG einen Witwenrentenanspruch der Klägerin zu verneinen.
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